Rechtsschutz

Rechtsschutz im BLV

In der Mitgliedschaft ist eine Rechtsschutzversicherung enthalten, die Ihre dienstliche Tätigkeit betrifft. Sollten Sie einen Bedarf zur Unterstützung bei Streitigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Folgendes Vorgehen ist dabei zwingend erforderlich:

  1. Erläutern Sie in einer kurzen E-Mail Ihr Anliegen schriftlich, sodass wir vorab intern prüfen können, ob ein Rechtsschutzfall vorliegt.
  2. Ist dies der Fall, erhalten Sie von uns eine Information mit der Bitte, den ausgefüllten Rechtsschutzantrag inklusive aller notwendigen Unterlagen vollständig an uns zurückzusenden. Details dazu finden Sie in der Checkliste.
  3. Der Antrag wird unsererseits freigegeben und an eine entsprechende Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
  4. Sie erhalten eine Rückmeldung vom Dienstleistungszentrum Ost über den Eingang Ihrer Unterlagen und ggf. den weiteren Ablauf.

Die Übernahme der Kosten ist nur möglich, wenn der Fall über die Geschäftsstelle und anschließend über das entsprechende Dienstleistungszentrum abgewickelt wird. Für extern beauftragte Rechtsvertreter übernimmt der BLV Thüringen die Kosten grundsätzlich nicht.


Beachten Sie bitte mögliche Fristen! Der Rechtsschutzantrag ist so rechtzeitig (spätestens 10 Arbeitstage vor einem Fristablauf) und vollständig zu übermitteln, dass der BLV Thüringen ausreichend Gelegenheit hat, die Rechtsschutzangelegenheit zu prüfen und fristgerecht weiterzuleiten.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Thüringer Beamtenbundes.

Zur Website des Thüringer Beamtenbundes
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