30.06.2020 von Thilo Helms 0 Kommentare
Probezeit und Schulschließungen
1. Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer
Die in den vergangenen Wochen verfügten Schulschließungen führen nicht zu einer Verlängerung der Probezeit. Lehrerinnen und Lehrer, die sich momentan in der
Probezeit befinden, sind auch in den Wochen der Schulschließung ihren dienstlichen Verpflichtungen nachgekommen.
2. Seiteneinsteiger in der pädagogisch-praktischen Nachqualifizierung
Lehrerinnen und Lehrer, die gegenwärtig die zwölfmonatige Bewährungszeit absolvieren, müssen nicht mit einer Verlängerung dieser rechnen. Auch hier gilt, dass
während der „Schulschließung“ diese Personen ihren Dienst verrichtet haben.
Sollten Mitglieder in diesem Zusammenhang Probleme haben, bitten wir um eine Information an unsere Geschäftsstelle, um bei Bedarf rechtlichen Beistand zu leisten.
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