Zum Log-In Bereich 

Neue Beurteilungen für Lehrkräfte erst 2022

Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2 vom 28. Februar 2020 wurde die neue Thüringer Beurteilungsverordnung (ThürBeurtVO) veröffentlicht. Sie ist zum 01. März 2020 in Kraft getreten und damit auch für das TMBJS verbindlich.

 

Die neue Verordnung führt zu einigen wesentlichen Änderungen. Es werden einheitliche Beurteilungszeiten für Beamte in Thüringen festgelegt und die Bewertung wird auf Punktwerte in fünf Notenstufen umgestellt. Die Altersgrenze, ab der keine Beurteilung mehr zu erstellen ist, wird angehoben.

 

Der Zeitraum für Regelbeurteilungen wird von vier auf drei Jahre reduziert. Als Stichtage werden für Beamte des gehobenen Dienstes der 01. April 2021 und für Beamte des höheren Dienstes der 01. April 2022 festgelegt. Das TMBJS kann kürzere Beurteilungszeiträume und abweichende Stichtage festlegen.

 

Die bisherigen 6 Punkte werden ersetzt durch fünf Notenstufen:

·         übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße      13 bis 15  Punkte

·         übertrifft die Anforderungen                                             10 bis 12 Punkte

·         entspricht den Anforderungen                                           5 bis   9 Punkte

·         entspricht eingeschränkt den Anforderungen                 2 bis   4 Punkte

·         entspricht nicht den Anforderungen                                            1 Punkt.

 

Wie bisher müssen Bewertungen mit 1 sowie 13, 14 oder 15 Punkten begründet werden.

 

Die bisherige Regelung, dass Beamte, die im Beurteilungszeitraum das 55. Lebensjahr vollenden, nicht mehr zu beurteilen sind, wird ersetzt und die Altersgrenze angehoben. Eine Beurteilung erfolgt nicht mehr, wenn der Beamte das Lebensjahr vollendet hat, das fünf Jahre vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der jeweils geltenden Altersgrenze liegt. Für Beamte die nach der bisherigen Altersregel nicht zu beurteilen waren, gilt dies auch weiterhin.

 

Die letzten periodischen Beurteilungen der Lehrkräfte wurden zum 01. November 2016 erstellt. Mit der neuen Beurteilungsverordnung wird ein Zeitraum von drei Jahren festgeschrieben. Damit dürfte es für die Lehrkräfte zu einer Lücke in den Beurteilungen kommen. Bleibt es bei dem Stichtag 01. April 2022 müsste der Beurteilungszeitraum vom 01. April 2019 bis zum 31. März 2022 liegen. Der Zeitraum 01. November 2016 bis 31. März 2019 wird nicht berücksichtigt.

 

Die für Lehrkräfte wichtigen Details für die Erstellung der Beurteilung wurden vom TMBJS in der Verwaltungsvorschrift „Beurteilungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie Sonderpädagogischen Fachkräften“ geregelt. Änderungen in der Beurteilungsverordnung des Landes dürften Veränderungen dieser Verwaltungsvorschrift nach sich ziehen. Bisher gibt es vom TMBJS dazu keine konkreten Vorstellungen. Eine Veränderung der Verwaltungsvorschrift im laufenden Beurteilungszeitraum macht die Beurteilungen angreifbar und dürfte zu einem erheblich höheren Verwaltungsaufwand führen. Es bleibt abzuwarten, wann es für die seit einem Jahr gültige Beurteilungsverordnung die entsprechenden Regelungen des TMBJS geben wird.

 

Die bisherigen Detailregelungen für Lehrkräfte bei der Umsetzung der Beurteilungsverordnung wurden durch die Mitwirkung des Hauptpersonalrates wesentlich geprägt. So konnten u. a. Festlegungen zur Ankündigung der Hospitationen und Mindestzeiten für die Vorbereitung konkret in der Verwaltungsvorschrift aufgenommen werden. Unsere Vertreter im Hauptpersonalrat werden sich auch bei Erarbeitung der neuen Verwaltungsvorschrift für derartige Regelungen einsetzen.

 

Gegenwärtig ist noch nicht absehbar wann es zu einer Neuregelung kommt. Es dürfte aber im Laufe dieses Jahres dazu kommen. Sollten Sie Anregungen dafür haben - bitte möglichst per Mail an unsere Geschäftsstelle. Nach Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden wir darüber informieren und, wenn der Bedarf besteht, Fortbildungsveranstaltungen anbieten.

 

Thilo Helms

Ausschuss Beamte      

 

0
Feed

Einen Kommentar hinterlassen