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Klarstellung zum Umgang mit Anträgen auf vorzeitigen Ruhestand/Aufhebung des Arbeitsverhältnisses/Teilzeit und Sabbatical

Viele Kolleginnen und Kollegen, welche Anträge auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bzw. auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gestellt haben sind derzeit durch zum Teil recht unterschiedlicher Aussagen zum Umgang mit diesen Anträgen irritiert. Diese Aussagen reichen von: "Auf Grund des derzeitigen Lehrermangels kann kein(e) Lehrer(in) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden." über "Alle Anträge bleiben unbearbeitet, bis eine klare Anweisung aus dem TMBJS kommt." und "Es werden nur die Anträge bearbeitet, in denen gesundheitliche Gründe geltend gemacht werden." Seitens des TMBJS erging an alle Schulämter ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass alle Anträge bearbeitet, insofern diese begründet sind und darüber zu entscheiden ist. Der Inhalt dieses Schreibens ist auf unserer Homepage unter: Mitgliederinformationen - TMBJS veröffentlicht. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Genehmigung eines Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach § 26 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz eine "Kann - Bestimmung" ist und nicht automatisch zu einem positiven Bescheid hierüber führen muss, auch wenn es in der Vergangenheit oft so geschehen ist.

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