27.04.2021 von Thilo Helms 0 Kommentare
Definition Unterricht
Definition „Unterricht“
Im Zusammenhang mit einer Anfrage des Hauptpersonalrates wurde durch das TMBJS eine begriffliche Klarstellung zum Unterricht gegeben. Die Definition können Sie dem beiliegenden Schreiben vom 29. März 2021 entnehmen.
Für die berufsbildenden Schulen ergibt sich daraus eine bessere Zuordnung welche Unterrichtsstunden auf die Pflichtstundenzahl im Jahr angerechnet werden. So wird u. a. damit klar, dass Aufgabenstellungen, wenn sie vorbereitet, durchgeführt, nachbereitet und vom Schulleiter im zeitlichen Umfang angewiesen werden, als Unterrichtsstunde angerechnet werden.
Der Hinweis zu mehrarbeitsfähigen Distanzunterricht dürfte noch zu einigen Nachfragen führen. Jede Lehrkraft ist gut beraten, wenn Sie für die einzelnen Wochen des Schuljahres 2020/21 eine Übersicht der geleisteten Unterrichtsstunden führt. Dabei sind alle nach o. a. Definition geleisteten Unterrichtsstunden auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. Kommt es zu einer Überschreitung der von der Lehrkraft zu leistenden Pflichtstundenzahl, muss Mehrarbeit angeordnet oder genehmigt werden.
Thilo Helms
Ausschuss Dienstrecht
Siehe dazu auch das Schreiben im Bereich Mitgliederinformationen/TMBJS
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