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Anhörung zum neuen Thüringer Schulgesetz

Am 07.02.2019 wurde der Vorsitzende des BLV von den Mitgliedern des Bildungsausschusses des Thüringer Landtags zu den Positionen unseres Verbandes zu den geplanten Änderungen im Thüringer Schulgesetz angehört.

Begrüßt wird, dass zukünftig für junge Menschen mit unterbrochener Bildungsbiographie eine Schulpflicht eingeführt werden soll, die an den berufsbildenden Schulen zu absolvieren ist. Bemängelt wurde in diesem Zusammenhang, dass diese Möglichkeit den einheimischen Jugendlichen verwehrt wird. Der BLV vertritt den Standpunkt, dass mit der Schaffung dieser Möglichkeitfür einheimische Jugendliche mit unterbrochener Bildungsbiographie, diese über die Sicherheit der Erfüllung der Schulpflicht außerhalb des Berufsbildungssystems, die Chance eröffnet bekommen, den Wert von Bildung zu erfahren. Verwiesen wurde auf unklare Formulierungen bezüglich des Unterricht von Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Laut Gesetzentwurf soll dieser ausschließlich an den Förderberufsschulen stattfinden. Der BLV fordert eine Gleichbehandlung mit den allgemeinbildenden Schulen. Also Unterricht an den Förderberufsschulen und/ oder im gemeinsamen Unterricht in den anderen Arten der berufsbildenden Schulen in Zusammenarbeit mit sonderpädagogischen Förderkräften. Natürlich sollte eine Wahlmöglichkeit für die Jugendlichen bzw. deren Eltern gesetzlich verankert sein.

Die im Gesetzentwurf enthaltene Möglichkeit der Ermächtigung des TMBJS zur Gestaltung des Schulnetzes wird abgelehnt, da hier der BLV die Gefahr einer Alleingestaltung des Schulnetzes durch das TMBJS sieht. Weiter wurde erklärt, dass nach Meinung des BLV auch zukünftig das Netz berufsbildender Schulen von den Schulträgern in gemeinsamer Abstimmung gestaltet werden sollte. Dabei wäre zu beachten, dass berufsbildende Schulen mit der theoretischen Ausbildung strukturbestimmender Berufe Thüringens in der Fläche erhalten bleibt. Die Gefahr, dass Klassen mit zu geringer Schülerzahl nicht gebildet werden können, sollte durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Digitalisierung begegnet werden. Die Etablierung weiterer überregionaler Fachklassen ist zu prüfen.

Die Ergebnisse des weiteren Gesetzgebungsverfahrens werden zeigen, inwieweit unsere Standpunkte im geänderten Thüringer Schulgesetz ihren Niederschlag finden werden.

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